Eltern-ABC

Wir haben an dieser Stelle die wichtigsten Fragen und deren Antworten zusammen getragen. Das Eltern-ABC ist nicht vollständig, sondern wird ständig erweitert.

Die Kinder bringen durch die Straßenschuhen eine Menge Sand und Schmutz mit in das Schulgebäude. Um die Klassenräume einigermaßen sauber halten zu können, ziehen sich alle Kinder vor dem Unterricht ihre Hausschuhe an und verwahren die Straßenschuhe in ihren Spinden.

Ab 7.30 Uhr Aufsicht vor dem Schuleingang. Ab 7:40 Uhr können die Kinder in das Schulgebäude kommen, ab 7:50 Uhr gehen sie in ihren Klassenraum. In den zwei großen Pausen sind aufsichtführende Lehrkräfte auf dem Schulhof.

Im Rahmen der Schule und in Zusammenarbeit mit dem Hort werden für die Schülerinnen und Schüler ab der 1.Klasse Arbeitsgemeinschaften angeboten. Die Angebote hängen aus und sind auf der Homepage eingestellt. Einige AGs sind nur für bestimmte Jahrgänge geeignet. Die AGs sind in ihrer Teilnehmerzahl begrenzt.
Die AGs können die Kinder jeweils zum Schuljahresbeginn frei wählen und für 2 Wochen schnuppern. Die Kinder besuchen diese AGs klassen- bzw. stufenübergreifend.
Einige AGs z.B. Fussball werden von externen Anbietern angeboten und sind kostenpflichtig. Die Verträge werden mit den Anbietern abgeschlossen.
AGs, die vom Hort angeboten werden, können nur von Kindern mit entsprechendem Betreuungsvertrag besucht werden.

Der Elternsprecher ist neben der Klassenleitung der erste Ansprechpartner für Anliegen der Eltern und Beschwerden. Es sollte zunächst versucht werden etwaige Probleme der Klasse (auch mit Lehrerinnen) in der Klasse und mit der betreffenden Lehrkraft zu lösen. Zu unterscheiden gilt auch das Einzelinteresse und das Klasseninteresse. Eine bestimmte Problematik, die mindestens ein fünftel der Klasse betrifft, kann auf Ebene eines außerordentlichen Elternabends diskutiert werden. Sollte auf dieser Ebene kein Konsens erreicht werden, so können die Vorsitzenden der Elternvertreterkonferenz hinzugezogen werden, die dann das weitere Vorgehen begleiten.

Die Aufsicht der Schule und die Betreuung durch den Hort gehen Hand in Hand.
Die Betreuung des Frühhortes beginnt um 6.30 Uhr und endet mit dem Beginn des Einlasses für den Schulbeginn um 7.40 Uhr.
Ab 7.40 Uhr beginnt die Betreuung durch die Schule.
Die gemeinsame Betreuungszeit von Schule und Hort beginnt für die Flexklassen um 11.30 Uhr und ist individuell für jede Klassenstufe geregelt.
Ab 14:00 Uhr ist ausschließlich der Hort für die Betreuung der Schüler mit entsprechenden Hortverträgen zuständig.
SchülerInnen ohne Hortvertrag, die am Nachmittag eine Schul-AG besuchen möchten, können sich in der Bibliothek aufhalten.

Wenn Sie Ihr Kind aus persönlichen Gründen (Familienfesten etc.) vom Unterricht befreien lassen möchten, muss rechtzeitig, etwa 2 Wochen vorher, ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Es steht den KlassenlehrernInnen frei, über einen Antrag bis drei Tagen zu entscheiden. Ab vier Tagen ist der Antrag an die Schulleitung zu richten. Ab 1 Woche ist der Antrag an das Schulamt zu stellen.

Antrag auf Freistellung PDF

Öffnungszeiten:

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Das Sekretariat ist wochentags in der Zeit von 7:30 Uhr bis 14:00 Uhr durch unsere Sekretärin Frau Arndt besetzt. (Ausnahmen werden an der Sekretariatstür angezeigt).

Damit die Daten unserer Schüler jeweils auf dem neuesten Stand sind, bitten wir die Eltern, den Lehrer/innen evtl. Änderungen zeitnah schriftlich mitzuteilen. Die Lehrer/innen leiten diese Informationen an das Sekretariat weiter.
Besonders wichtig für die Schule sind: Wohnortwechsel, die Änderung der Telefonnummer/n,
die Änderung der Notfalltelefonnummer sowie, Änderungen in der Sorge- und Erziehungsberechtigung.

Die Einschulung findet immer am letzten Samstag vor Schulbeginn vormittags in der Rosa-Luxemburg-Schule statt.

Das soziale Miteinander ist uns wichtig. Deshalb erlauben wir an unserer Schule und auch im Hort keine elektronischen Spielzeuge. Als Spielzeug mit sozial einschränkender Wirkung sehen wir auch Smartphones an. Unsere Kinder sollen in den Lernpausen körperlich aktiv sein.

Im Rahmen von Eltern AGs werden bestimmte schulische Themen temporär oder langfristig bearbeitet und begleitet. Die Eltern AGs stehen allen Eltern, Erziehern und Lehren, die sich engagieren möchten, offen.
Wer Interesse hat kann sich über die AGs bei den Vorsitzenden der Elternvertreterkonferenz informieren.
Folgen AGs bestehen zur Zeit:

1. Messer & Gabel: Verbesserung und Qualitätssicherung des Mittagessens
2. Sicherere Schulweg: Optimierung der Schulwegsituation
3. Gewaltprävention: Organisation von Programmen zum Selbstschutz der Schüler
4. Eltern ABC: Aktualisierung und Einbindung von Elternfragen
5. Ganztag: Koordination und Austausch der Belange von Schule und Hort

In der Regel werden Elternvertreter und ihre Stellvertreter für zwei Jahre gewählt.
In den Flexklassen werden zwei Elternvertreter für die 1. Klasse und zwei Elternvertreter für die 2. Klasse gewählt.
Das Amt des Elternvertreters und des Stellvertreters ist ein Ehrenamt, das selbstverständlich auch Aufwand bedeutet. Der Elternvertreter bildet die Schnittstelle zwischen Eltern und Lehrkraft und umgekehrt. Er organisiert alle folgenden Elternabende des Schuljahres und ist nach der Lehrkraft ein erster Ansprechpartner für Anliegen der Eltern. Zudem kommuniziert der Elternvertreter Fragen und Themen der Klasse in das Gremium der Elternkonferenz, die mindestens dreimal im Jahr stattfindet und informiert die Klasse z.B. durch Weiterleitung von Protokollen über Themen und Beschlüsse.
Als Vertreter der Elternschaft einer Klasse sollte der Elternvertreter in der Lage sein sich über alle schulischen Belange der Klasse zu informieren und diese Informationen weiterzugeben. Er vertritt die Interessen aller Eltern/ Erziehungsberechtigter einer Klasse in den anderen schulischen Gremien, gegenüber der in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte und der Schulleitung.r
Weitere Informationen zum Ehrenamt finden Sie hier: Info Elternvertreter.pdf

Vorsitz der Elternvertreterkonferenz
Die Elternvertreter wählen auf der Gesamtelternvertreterkonferenz (GEV) zwei Vorsitzende für zwei Jahre. Die Vorsitzenden stehen im ständigen Austausch mit den Elternvertretern der Klassen und der Schulleitung und laden mindestens dreimal im Schuljahr zur Gesamtelternvertreterkonferenz ein.

Vorsitz der Schul-Hort-Konferenz
Auf der Gesamtelternvertreterkonferenz (GEV) wählen die Elternvertreter fünf Vertreter und drei Stellvertreter in die Schul-Hort-Konferenz.
Die Mitglieder der Schul-Hort-Konferenz wählen zwei Vorsitzende für zwei Jahre.
Die Vorsitzenden stehen im ständigen Austausch mit den Vorsitzenden der Gesamtelternvertreterkonferenz und der Schulleitung und laden mindestens dreimal im Schuljahr zur Schul-Hort-Konferenz ein.

Mitglied der Lehrerkonferenz
Aus der Mitte der Elternvertreter wird auf der Gesamtelternvertreterkonferenz ein Mitglied in die Lehrerkonferenz gewählt. Die Einladung zur Lehrerkonferenz erfolgt durch die Schulleitung.

Mitglied Kreiselternrat
Auf der Gesamtelternvertreterkonferenz (GEV) wählen die Elternvertreter zwei Vertreter für Kreiselternrat.

Mindestens zweimal im Jahr finden Elternabende in den Klassen statt.
Zum ersten Elternabend laden die Klassenlehrer ein und zu allen weiteren Elternabenden die Elternvertreter der jeweiligen Klassen in Absprache mit der Klassenleitung.
Inhalte der Elternabende sind die Lerninhalte und Lehrmethoden in den einzelnen Fachbereichen des Schuljahrganges, die Leistungsmessung und Benotung. Klassenaktivitäten und Klassenfahrten sowie besondere aktuelle schulische Belange können Thema sein.
Fragen, Probleme oder Anregungen seitens der Eltern sollten bei Bedarf in die Tagesordnung aufgenommen und dann gemeinsam erörtert werden. Wenden Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll an Ihre gewählten Elternvertreter/innen.
Bei Fragen und Problemen die mindesten ein fünftel der Eltern betreffen können außerordentliche Elternabende von den Elternvertretern anberaumt werden.
Die Teilnahme mindestens eines Elternteils an den Elternabenden ist im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit erwünscht und notwendig.

Aktuelle Termine werden regelmäßig auf der Homepage veröffentlicht:
https://rosa-luxemburg-schule-potsdam.de/
Informationen der Schulleitung und der einzelnen Gremien werden über die Elternvertreter an die Eltern via Email weitergegeben.

Der Elternbriefkasten findet sich unter https://rosa-luxemburg-schule-potsdam.de/

Die Idee: Helfen durch Kontakte, Infos oder Fähigkeiten! In unserer Elternschaft gibt es eine Fülle von Fachkompetenzen, Know-how und Beziehungen. Um dieses „Kapital“ zu nutzen, wurde Anfang 2013 das „Elternnetzwerk“ ins Leben gerufen. Seien Sie dabei! Nähere Informationen unter: http://www.foerderverein-rls-potsdam.de/left/elternnetzwerk-1/

Zu diesen Sprechtagen wird in der Regel zweimal jährlich mit einem gesonderten Schreiben von der Schule eingeladen. Um eine Bestätigung Ihrer Kenntnisnahme wird gebeten.
In dringenden Angelegenheiten kann ein persönlicher Gesprächstermin mit Lehrern und Pädagogen vereinbart werden. Hierfür wenden Sie sich bitte an die jeweilige Lehrkraft oder an das Sekretariat.

Die Fahrradständer befinden sich vorne rechts vor dem Schulgebäude

In den Flexklassen hat jede Klasse 5 Stunden/Woche für die Beobachtung und Förderung der SchülerInnen durch eine Sonderpädagogin.
Ab der Klassenstufe 3 erteilen FörderlehrerInnen Unterricht in kleinen Gruppen. Das ist keinesonderpädagogische Förderung. In den Kleingruppen werden Maßnahmen zur Sicherung der Rechtschreibung und der Mathematik ergriffen (LRSR = Leserechtschreibschwäche und Rechenschwäche). Im Vorgespräch mit den Eltern werden die Maßnahmen besprochen, von einer Beratungsstelle wird die Schwäche diagnostiziert und die Förderung wird regelmäßig durchgeführt (Ausnahme: Vertretungsstunden)
Die sonderpädagogische Förderung wird bei der Diagnose (Lernen, Emotional-sozial und Sprache) von Sonderpädagogen erteilt.
Das komplette Förderkonzept der Schule wird im Herbst als pdf-Datei auf die Homepage gestellt.

Durch das große Engagement der im Vorstand tätigen Eltern und Lehrer sind in den letzten Jahren beeindruckende Dinge geleistet worden. Bitte unterstützen Sie diese wichtige Arbeit des Fördervereins.
Nähere Infos finden Sie auf: http://www.foerderverein-rls-potsdam.de/
Wir freuen uns auf jedes neues Mitglied. Jahresbeitrag 15,00 €, gerne auch aktive Unterstützung und Mitarbeit.
Kontakt: kontakt@foerderverein-rls-potsdam.de

Das Schulfrühstück der Schüler wird in der Klasse gemeinsam eingenommen. Meistens ist das zum Ende der 2. Unterrichtsstunde. Bitte denken Sie an ein gesundes Frühstück und ein Getränk.
Die 5. und 6. Klassen frühstücken in der Frühstückspause auf dem Hof oder im Speiseraum.
Zum Frühstück gehört auch ein Tetrapack Milch (Vanille, Erdbeere, Schoko oder Natur), wenn es von den Eltern bei der Bestellung des Mittagsessens mitbestellt  wird (0,34 oder 0,37 Euro pro Packung).

Kleidungsstücke, die in der Schule liegen geblieben sind werden gesammelt und in einem Raum aufbewahrt. Bei Verlust bitte die Erzieher oder den Hausmeister ansprechen.

Die Rosa-Luxemburg-Schule stellt in der Verzahnung mit dem Hort „Havelsprotten „ ihren Schülerinnen und Schülern ein am Nachmittag freiwilliges zu nutzendes Ganztagsangebot zur Verfügung.
Näheres dazu unter:
https://rosa-luxemburg-schule-potsdam.de/site/file/Ganztagskonzept25_6_12.pdf

§ 82 Die Elternkonferenz

Die Elternsprecher jeder Klasse bilden zusammen die Elternkonferenz. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Schulelternsprecher und bis zu drei Stellvertreter. Jede Klasse hat zwei Stimmen, da es zwei gleichberechtigte Elternsprecher pro Klasse gibt.

Zur Elternkonferenz wird mindestens dreimal im Jahr durch den Schulelternsprecher eingeladen § 75 (1) und § 78 (3). Die Schulelternsprecher vertreten die schulischen Interessen aller Eltern einer Schule gegenüber der Schulleitung, dem Schulamt, dem Schulverwaltungsamt und dem Schulträger.

§ 84 Die Schülerkonferenz Sekundarstufe I und II

Der Schülersprecher lädt mindestens dreimal alle Schülersprecher und zu einer Konferenz ein. Elternvertreter und Lehrervertreter sind beratende Mitglieder.

§ 85 Die Lehrerkonferenz

Die Mitglieder werden in der Regel sechsmal im Jahr von der Schulleitung eingeladen. Eltern- und Schülervertreter sind beratende Mitglieder. Innerhalb von Kollegien einer Schule gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen und Vorstellungen über Unterricht und Erziehung. Hier können Elternvertreter und Schülervertreter Hinweise aus ihrer Perspektive beisteuern.

§ 87 Die Fachkonferenz

Die Mitglieder beraten mindestens zweimal im Schuljahr. Eltern- und Schülervertreter sind beratende Mitglieder. In den Fachkonferenzen fällt die letzte Entscheidung über die Einführung zugelassener Schulbücher und die Koordinierung, der Bewertung und Beobachtung der Lernentwicklung sowie die Leistungsbewertung in dem Fach oder der Fachrichtung.

§ 88 Die Klassenkonferenz

Stimmberechtigte Mitglieder sind alle Lehrkräfte, die in der Klasse regelmäßig unterrichten. Die Eltern- und Schülersprecher der Klasse sind beratende Mitglieder. Der Vorsitzende der Klassenkonferenz ist der Klassenleiter. Die Klassenkonferenz berät und beschließt über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse, zum Beispiel sind auch manchmal Klassenkonferenzen notwendig, wenn es um Ordnungsmaßnahmen geht, wenn Konflikte zwischen Schülergruppen zu lösen sind oder Probleme mit Fachlehren auftauchen. Elternsprecher haben das Recht an diesen Sitzungen teilzunehmen, wenn über Versetzung, Zeugnisse und Abschlüsse gesprochen wird. Die Elternsprecher sind verpflichtet über die Inhalte Stillschweigen zu bewahren § 75 (8).

§ 91 Die Schulkonferenz – hier Schul-Hort-Konferenz

Die Schulkonferenz ist das einzige Gremium in dem Eltern, Schüler und Lehrer gleichberechtigte Entscheidungen treffen. In keinem Gremium sind so viele Entscheidungen zu treffen und Beratungen durchzuführen. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden jeweils für zwei Jahre gewählt. An den Beratungen der Schulkonferenz können alle Angehörigen der Schule als Gäste teilnehmen.

Die Schulkonferenz entscheidet insbesondere über:

1. die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal in der Schule,

2. die Haus- und Pausenordnung sowie die Grundsätze der Raumverteilung,

3. das Einvernehmen mit dem Schulträger bei der Namensgebung,

4. die Ausnahmen von der Fünf-Tage-Schulwoche, den täglichen Unterrichtsbeginn und die variablen Ferientage im Einvernehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung,

5. die Grundsätze für die Arbeit von Schülergruppen,

6. die Grundsätze für das Warenangebot zum Verkauf in der Schule im Rahmen zugelassener gewerblicher Tätigkeit sowie über die Grundsätze zu Art und Umfang möglicher Werbung,

7. die grundsätzliche Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule selbst entscheiden kann,

8. die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben,

9. die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,

10. die Grundsätze für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen, insbesondere im

11. Zusammenhang mit Projekten zur Öffnung der Schule sowie zur Berufsberatung und die Vereinbarung von Schulpartnerschaften.

Der Kreiselternrat

Der Kreiselternrat Potsdam ist die schulübergreifende Interessenvertretung von Eltern über die Belange der einzelnen Schulen des ″Gebietes″hinaus. Es betrifftalle Gesamt-, Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen in staatlicher Trägerschaft in der kreisfreien -und Landeshauptstadt Potsdam. Der Kreiselternrat kommt mindestens dreimal im Jahr zusammen. Die Aufgaben sind im § 136 brandenburgisches Schulgesetz geregelt. Die Rosa-Luxemburg-Schule stellt einen Vertreter und einen Stellvertreter aus den Reihen der gewählten Elternvertreter für zwei Jahre.

Die Kinder bringen durch die Straßenschuhen eine Menge Sand und Schmutz mit in das Schulgebäude. Um die Klassenräume einigermaßen sauber halten zu können, ziehen sich alle Kinder vor dem Unterricht ihre Hausschuhe an und verwahren die Straßenschuhe in ihren Spinden.

Hausaufgaben dienen in der Regel zur Übung und Vertiefung des in der Schule Gelernten. Im Fall der normalen Lernstandsentwicklung der Kinder ist das Kollegium der Rosa-Luxemburg-Grundschule bemüht, den Umfang der Hausaufgaben so zu gestalten, dass die Hausaufgaben im Rahmen der ILZ (1. bis 4. Klasse) erledigt werden können. Darüber hinaus gibt es Aufgaben, die auch außerhalb der Unterrichtszeit erledigt werden müssen, wie z.B. das 1×1 üben, tägliches Lesen oder das Vorbereiten eines Vortrages. Hausaufgaben sollten (langfristig gesehen) von den Kindern selbstständig und ohne Hilfe angefertigt werden können.
Wenn Probleme bei den Hausaufgaben auftauchen, sollten Eltern unbedingt Kontakt mit den Lehrkräften Ihres Kindes aufnehmen und gemeinsam mit ihnen nach Lösungen suchen. Ebenso empfiehlt es sich, den Punkt „Hausaufgaben“ auf die Tagesordnung von Klassenelternabenden zu setzen, um einen Erfahrungsaustausch anzuregen und Unterstützungsmöglichkeiten kennen zu lernen.

Der Gebrauch von Handys während der Schul- und Hortzeit ist nicht erwünscht.
„Notfallhandys“ dürfen nicht während des Unterrichts benutzt werden.
Aus aktuellem Anlass fordern wir alle Eltern dazu auf, darauf zu achten, dass ihre Kinder nicht mit Geräten in die Schule kommen, die den Zugriff auf jugendgefährdende Inhalte gestatten. Sollten trotzdem Kinder mit derartigen Geräten in der Schule angetroffen werden, behält sich die Schule den Einzug der Geräte vor. Diese können dann von den Eltern bei der Schulleitung abgeholt werden.

Die Homepage der Rosa-Luxemburg-Grundschule erreicht man unter
https://rosa-luxemburg-schule-potsdam.de/

Das Hospitieren während des regulären Unterrichts ist allen Eltern gemäß  BbgSchulG §46 Absatz 2 gestattet. Dabei ist zu beachten, dass die Hospitation der Beobachtung des eigenen Kindes innerhalb des Klassenverbundes und nicht zur Beurteilung von Kompetenzen der Lehrkräfte dient.
Eltern, die diese Möglichkeit wahrnehmen möchten, richten sich bitte direkt an die betreffenden Fachlehrer.

Der RLS ist der Hort „Havelsprotten“ der AWO angegliedert. Dieser befindet sich im gleichen Gebäude. Bei Fragen und Informationen zu den Hortverträgen und Betreuungszeiten wenden Sie sich bitte an die Hortleitung:
Leiterin: Frau Mäkel
Tel: 0331 200462010
e-mail: havelsprotten@awo-potsdam.de
Weitere Informationen unter:
http://www.awo-potsdam.de/cms/show.php?lid=568&aid=9&bid=154

Die ILZ sind an einer „Verlässlichen Halbtagsschule zusätzliche Stunden. Diese dienen der individuellen Förderung eines Kindes, diese Stunden können auch zur Entspannung, Vorlesestunde oder auch zur Übungszeit genutzt werden.

In der flexiblen Schuleingangsphase:
6. Stunde 13:15-14:00 Uhr, Klassenleitung + HorterzieherIn

In den Klassen 3 und 4:
6. Stunde (13:15-14:00 Uhr; Klassenleitung + HorterzieherIn

In den Klassen 5 und 6:
Keine ILZ Stunden, Übungen und Hausaufgaben müssen zum Teil zu Hause angefertigt werden.

Aktuelle Informationen zur Schule und zum Hort finden die Eltern auf der Homepage der Rosa-Luxemburg-Grundschule.
https://rosa-luxemburg-schule-potsdam.de/
Informationen der Schulleitung und der einzelnen Gremien werden über die Elternvertreter an die Eltern via Email weitergegeben

Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention werden auch Schüler und Studierende mit körperlicher oder geistiger Behinderungen an regulären Schulen und Hochschulen unterrichtet
Die Rosa-Luxemburg-Schule beteiligt sich an dem Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“.
An der Pilotschule für Inklusion werden Schüler/innen mit Auffälligkeiten im Bereich Lernen, Verhaltensauffälligkeiten (emsoz) und Sprache unterrichtet. Zusätzliche sonderpädagogische Förderstunden erleichtern der Klassenleitung das Arbeiten, da eine sonderpädagogische Kraft stundenweise mit im „Gemeinsamen Unterricht“ ist.Schüler/innen mit geistiger Entwicklung (z.B.Downsyndrom) werden von einer sonderpädagogischen Kraft unterrichtet und von einer pädagogischen Unterrichtshilfe durch den Schulalltag betreut.
Das Pilotprojekt wird von der Universität Potsdam wissenschaftlich geprüft (Online-Lehrerumfragen) und endet wahrscheinlich 2015/16.
Danach nehmen alle Schulen Schüler/innen mit Handicaps auf.
Für die Aufnahme von körperbehinderten Schüler/innen müssen bauliche Voraussetzungen geschaffen werden (Aufzug, Rampe, Pflegepersonal…)

Die Einrichtung von Klassenkassen erfolgt klassenindividuell

Ab Jahrgangsstufe 1 wählen die Schüler zwei Klassensprecher. Diese können auch in die Schul-Hort-Konferenz eingeladen werden.

Rosa-Luxemburg-Schule Potsdam
Burgstraße 23a
14467 Potsdam
Deutschland

Schulträger: Stadt Potsdam

Telefon: 0331 – 289 7950
Fax: 0331-289 7951
@mail: luxemburgschule-potsdam@arcor.de

Den Kontakt zu Lehrkräften und Pädagogen stellt man am besten über einen Zettel in der Wichtigmappe des Kindes oder über das Sekretariat her.
Ein online-Kontakformular befindet unter:
https://rosa-luxemburg-schule-potsdam.de/site/infomenu/kontakt-1/

Sollten Sie vom Kopflausbefall in der Schule erfahren, untersuchen Sie bitte die Köpfe Ihrer Kinder auf Läuse und Nissen.
Sollte Ihr Kind Kopfläuse haben informieren Sie bitte die Schule.
Schicken Sie ihr Kind erst wieder nach einer adäquaten Behandlung des Kopflausbefalls zur Schule.

Sollte Ihr Kind sich mit einer ansteckenden Krankheit infiziert haben, informieren Sie bitte die Schule.

Sollte Ihr Kind erkrankt sein und deshalb nicht am Unterricht teilnehmen können bitten wir Sie, die Schule bis spätestens 7:50 Uhr zur benachrichtigen. Geben Sie Ihrem Kind im Anschluss eine schriftliche Entschuldigung für die Klassenleitung mit.
Meldepflichtige Infektionskrankheiten müssen der Schule schnellst möglicht mitgeteilt werden. (Weiterleitung an das örtliche Gesundheitsamt (z.B Kinderkrankheiten, Norovirus…)
Eine Befreiung vom Sportunterricht ist nur mit ärztlichem Attest möglich. Infekte oder Bagatellverletzungen können dem/der Sportlehrer/in mitgeteilt werden. In der Regel findet der/die Sportlehrer/in eine angemessene Beschäftigung respektive lässt er/sie das Kind nur eingeschränkt am Unterricht teilnehmen. Sportbekleidung sollte in jedem Fall mitgegeben werden.

In Brandenburg herrscht so genannte Lernmittelfreiheit mit Eigenanteil. D.h. die meisten Schulbücher werden von der Schule bereitgestellt. Ein Eigenanteil von 12 € in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 und 25 € in den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden erhoben.
Bei einem sehr geringen Einkommen kann man sich davon befreien lassen.
Für nähere Informationen bitte im Sekretariat nachfragen.

Das Mittagessen wird von der Firma DLS serviert.
http://www.dls-gmbh.biz/ueber-uns.html

Die RLS nimmt an dem Programm Klasse Musik in Brandenburg teil. In diesen Klassen wird eine Stunde Musik zusätzlich pro Woche unterrichtet und für jedes Kind ein Instrument von der Schule bereitgestellt.

In der 1. und 2. Klasse gibt es an unserer Schule verbale Beurteilungen.
In der 3. und 4. Klasse gibt es verbale und Kompetenzraster.
In der Klassenstufe 5 und 6 gibt es Ziffernbenotungen
Zu den ersten Elternabenden kommen hierzu neue Informationen!!!

Wir legen Wert auf ein ordentliches Schulgebäude. Daher sollen die Jacken, Helme und Sportbeutel in den Spinden untergebracht werden. In den Klassenräumen ziehen die Kinder Hausschuhe an.
In den Klassen gelten Klassenordnungsregeln, die von den Klassenlehrern mit den Kindern gemeinsam aufgestellt werden und an die sich alle halten sollen.

Eltern, die Ihre Kinder morgens mit dem Auto zur Schule bringen, werden dringend gebeten, den bis 8.00 Uhr kostenfreien Parkplatz Am Kanal/Ecke Burgstraße zu benutzen und nicht in die Burgstraße reinzufahren. Bei einem zu hohen Verkehrsaufkommen in der Burgstraße wird die Schulwegsicherheit der Schüler/innen gefährdet.

Die Schüler/innen verbringen die Pausen in der Regel im FreienDamit die Kinder eine aktive und bewegte Pause erleben können, werden in den großen Pausen Spiel- und Sportgeräte ausgeliehen

1. große Pause:    Bewegungspause  9.30 Uhr bis 10.00 Uhr
2. große Pause     Mittagsband 11.30 Uhr bis 12.20 Uhr (inklusive Mittagessen)

Damit die Kinder keine schweren Ranzen mit sich herumschleppen müssen, können die Schulbücher in den Klassen aufbewahrt und nur dann mit nach Hause genommen werden, wenn mit ihnen Hausaufgaben gemacht werden sollen.

In der 4. Klasse machen alle Kinder gemeinsam eine Fahrradprüfung. Kinder die ohne Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule fahren sind nicht über die Schule versichert.

In der RLS wird nach den Rahmenlehrplänen unterrichtet. Hier können diese eingesehen werden:
http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/curricula_gs_bb.html

Altpapier wird in den blauen Richter-Tonnen gesammelt. So bekommt die Schule noch etwas Geld für Projekte ( Tonnen stehen im Eingangsbereich Heilig-Geist-Str.)
Bitte den Hausmeister oder die Schulleitung fragen.

Sind wichtig und geben unseren Kindern Halt. Daher bitten wir Sie diese einzuhalten und vorzuleben.
Die Regeln des Zusammenlebens in Klasse, Schule und Bus werden anhand der bestehenden Klassen- und Schulordnung altersgemäß im Unterricht erarbeitet. Bitte unterstützen Sie uns bei unserer Erziehungsarbeit, wo immer es möglich und notwendig ist, damit die Schule für alle zu einem Lebensraum wird, in dem sich jeder wohl fühlen kann.

Die Schul-Hort-Konferenz ist das gemeinsame Beratungs- und Entscheidungsgremium der Schule und des Hortes. Sie berät in allen wichtigen Angelegenheiten, welche die Schule und den Hort betreffen. Sie vermittelt in Streitfällen. Eine Viertelparität erlaubt, dass die vier großen an Schule beteiligten Personengruppen (Eltern, Lehrkräfte, Erzieher, Schülerinnen und Schüler) in der Schulkonferenz vertreten sind und ihre Meinungen gleichberechtigt einbringen können. Die Schüler/innen haben kein Abstimmsrecht, dürfen sich aber äußern und werden in die Überlegungen mit einbezogen.

Die Schulordnung ist im Ganztagskonzept beschrieben und hängt in jeder Klasse als DIN A3 Poster aus.

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Familien, liebe Erziehungsberechtigte,

seit Januar 2023 bin ich an der Rosa Luxemburg Grundschule als Schulsozialarbeiterin tätig. Ich freue mich darauf, Euch und Sie kennenzulernen und durch die Schulzeit zu begleiten. Ich möchte dafür sorgen, dass alle Schülerinnen und Schüler gute Voraussetzungen zum Lernen in der Schule haben und sich in ihren Klassen wohl fühlen.

Zu meinen Aufgaben gehört es, den Schülerinnen und Schülern bei persönlichen, schulischen oder sozialen Problemen und Sorgen unterstützend und beratend zur Seite zu stehen.

Meine Arbeit an der Schule umfasst:

  • Ein offenes Gesprächs- und Kontaktangebot (während der Schulzeit)
  • Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z.B. bei Konflikten im Schulalltag, Schwierigkeiten in der Klasse oder familiären Belastungen
  • Zusammenarbeit mit Schule und Hort

Gleichermaßen sehe ich mich aber auch als Ansprechpartnerin für Sie als Familie und unterstütze Sie gerne bei der Vermittlung an Fachberatungsstellen.

Deshalb finden ihre Kinder und Sie bei mir ein offenes Ohr für alle Anliegen und Probleme, die der (Schul-) Alltag so mit sich bringt.

Schulsozialarbeit ist freiwillig und vertraulich (Schweigepflicht)!

So können Sie mich erreichen:

  • In der Schule Raum 205
  • Telefonisch: 0331-2897954

                        0176- 14489006

Mit herzlichen Grüßen

Jessika Märzke

Wenn die einen finden, dass man groß ist, und andere, dass man klein ist, dann ist man vielleicht gerade richtig.- Astrid Lindgren

Es gibt einen Schulsozialfonds, der finanziell schwache Familien bei Ausflügen, Lernmitteln, Klassenfahrten usw. unterstützt. Das Geld kann nur über das Sekretariat beantragt werden. Hierzu braucht die Schulleitung diverse Nachweise, die über das Sozialamt der Stadt Potsdam laufen, bitte fragen Sie im Sekretariat!

Die Schulvisitation ist ein Verfahren schulischen Qualtätsmanagements im Land Brandenburg.

„Anliegen der Schulvisitation (Schulinspektion) ist es, anhand von vorgegebenen Qualitätskriterien mit transparenten, deutlich standardisierten und strukturierten Methoden eine Schule als Gesamtsystem zu untersuchen. Die der Beurteilung zugrunde liegenden Qualitätskriterien sind im Orientierungsrahmen „Schulqualität in Brandenburg“ dargestellt. Die schulexterne Beurteilung soll der Schule helfen, eigene Stärken und Schwächen zu erkennen, die Selbstevaluation der Schule ergänzen und dadurch Impulse für qualitätsorientierte Schulentwicklungsprozesse geben.“

Mehr Information auf der Internetseite: http://www.mbjs.brandenburg.de

Wenn Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, bitten wir Sie den bis 8:00 Uhr kostenfreien Parkplatz Am Kanal zu nutzen. Sollten Sie in die Burgstraße hineinfahren, lassen Sie ihr Kind bitte erst dann aussteigen, wenn Sie einen regulären Parkplatz gefunden haben. Wenden Sie nach dem Absetzen Ihres Kindes nicht, sondern folgen Sie dem Verlauf der Burgstraße, um die Risiken für Kinder durch zurücksetzende Fahrzeuge zu verringern.

Bitte verabschieden Sie Ihr Kind außerhalb des Schulgeländes.Wenn Erwachsene morgens das Schulhaus betreten, dann ist es für Fremde und Unbefugte ebenso ein Leichtes dies zu tun. Jemand, der nicht zur Schule gehört, fällt in einer Gruppe von Eltern weniger auf als alleine unter Schülern.
Zur Erhöhung der Sicherheit sind morgens nur noch der Haupteingang und der Eingang zum Hof geöffnet, die Seiteneingänge sind geschlossen. Nach 8:00 Uhr sind alle Türen verriegelt und es muss geklingelt werden.

Die Schränke sind Eigentum der Schule und dementsprechend pfleglich zu behandeln. Vor den Ferien sollten alle Schränke ausgeräumt werden

Die Zusammenarbeit und der Austausch auf Klassenebene erfolgt im Tandem-Team zwischen Klassenlehrerin und Bezugserzieherin. Es hat sich gezeigt, dass es vor allem für die jüngeren Kinder von besonderer Bedeutung ist am Vor- und am Nachmittag einen festen Ansprechpartner zu haben, der die Kinder durch den Tag begleitet. In den Klassen 3 und 4 findet die Tandem-Arbeit hauptsächlich während der der ILZ-Zeit (6.Stunde montags bis donnerstags) statt.

In Brandenburg gibt es so genannte Leistungs- und Begabtenklassen (LubK). Diese beginnen mit der 5. Klasse und werden an 5 weiterführenden Schulen in Potsdam angeboten. Hierzu bewirbt man sich mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse. Nähere Info gibt es bei Interesse bei den Klassenlehrern und im Internet.

Mit dem Halbjahreszeugnis, dem Gutachten und der Schullaufbahnempfehlung muss sich jeder Schüler für die 7. Klasse an einer weiterführenden Schule bewerben. Dazu gibt es in der 6. Klasse eine Infoveranstaltung der Grundschule.
Die Bewerbung muss an der Grundschule abgegeben werden und wird dann an gewünschte weiterführende Schule weitergeleitet.

Es ist uns wichtig, dass sich jeder in unserer Schule wohl fühlt. Dazu gehört ein freundlicher Gruß, wenn man sich begegnet, Bitte und Danke, Entschuldigung, das Einhalten von Regeln und ein fairer Umgang miteinander. Wir freuen uns, dass wir ein gepflegtes Schulgebäude haben und bitten alle um Unterstützung, dass es so bleibt.

Unfälle können sich auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände (z.B. in der Pause) oder auch im (Sport-)Unterricht ereignen. Die Unfallmeldung muss im Sekretariat erfolgen. Für Schulunfälle bzw. Schulwegunfälle besteht eine Meldefrist von maximal 3 Tagen.

Es gibt variable Ferientag, die jede Schule jedes Jahr neu für sich auf der Schul-Hort-Konferenz festlegt. Die Anzahl (1-3) variiert jedes Jahr und wird vom Ministerium festgelegt.
http://www.mbjs.brandenburg.de/cms/detail.php/90062

Die Rosa-Luxemburg-Schule ist eine verlässliche Halbtagsgrundschule von 07:40 bis 14:00 Uhr. In dieser Zeit werden alle Schüler verlässlich betreut.
Ist eine Betreuung nach 14:00 Uhr gewünscht, müssen entsprechende Betreuungsverträge mit dem Hort „Havelsprotten“ abgeschlossen werden.
Es gelten die allgemeinen pädagogischen Zielsetzungen, die im Schulprogramm der Rosa-Luxemburg-Schule formuliert sind.
Weitere Informationen unter:
https://rosa-luxemburg-schule-potsdam.de/site/file/Ganztagskonzept25_6_12.pdf

Verkehrserziehung erfolgt im Rahmen des Sachunterrichtes und hat zum Ziel, die Kinder zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr anzuleiten. Die Schülerinnen und Schüler lernen während dieser Unterrichtsstunden wichtige Verkehrsregeln sowie ausgewählte Verkehrszeichen kennen. Dazu kommt die Polizei in alle Klassen.

Alle Schülerinnen und Schüler sind während der Schulzeit sowie auf dem direkten Schulweg durch die Unfallkasse Brandenburg versichert. Dies gilt ebenfalls für besondere Schulveranstaltungen wie beispielsweise Schulfeste, Klassenfahrten und Unterrichtsgänge.
Umwege hingegen gehören nicht zum Schulweg.
Für Schulunfälle bzw. Schulwegunfälle besteht eine Meldefrist von maximal 3 Tagen.

Auf einer verlässlichen Halbtagsgrundschule werden die Kinder auch im Falle eines Lehrerausfalles immer betreut. Wer die Vertretung macht, steht in dem Info-Kasten neben dem Sekretariat.

Die Wichtigmappe wird, wie das Hausaufgabenheft, zum Überbringen von Informationen respektive zur Kommunikation von Lehrern und Eltern genutzt. In ihr finden sich Zettel für Schul- oder Hortveranstaltungen, Informationen zum Unterricht etc.

Bitte teilen Sie einen Wohnortwechsel und die sich eventuell ergebende Änderung der Telefonverbindung umgehend dem Klassenlehrer und dem Sekretariat mit.